Zur Wahrung und regelmäßigen Überprüfung der Qualität unserer Arbeit gewährleisten wir die folgenden Standards:
Unsere freien Mitarbeiter
- Einsatz von systemischen Fachkräften mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder verwandten Wissenschaften (z.B. Soziologie, Lehramt) sowie abgeschlossener bzw. begonnener Zusatzqualifikation in systemischer Beratung/Therapie
- Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften aus fachverwandten Berufen für begleitende Hilfen (Erzieher, Heilpädagogen, Logopäden, Ergotherapeuten, Motopäden, Kunstpädagogen)
- Standardisiertes Bewerbungsverfahren mit Überprüfung der fachlichen Qualifikation und Eignung sowie der formalen Bedingungen (wie Führungs- und Gesundheitszeugnis)
- Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter durch jeweils eine Führungskraft
- Kontinuität der Mitarbeiter durch entsprechende Vertragsgestaltung
- Jährliche Mitarbeitergespräche mit dem Leitungsteam zur Reflexion von Selbst- und Fremdbeurteilung, Kompetenz, Zufriedenheit, persönlicher und beruflicher Entwicklung und Perspektiven
- Intervision/kollegiale Fachberatung unter Beteiligung der Leitung
- Fallbezogene Teamsupervision durch externe Supervisoren
- Teilnahme an Fortbildungen
- Bereitstellung einer Fachbibliothek und Abonnement von Fachzeitschriften
Das Leitungsteam
- Supervision des Leitungsteams
- Organisations- und Personalentwicklung mit Hilfe von externen Beratern
- Qualitätsdialog mit Jugendämtern, Jugendhilfeträgern und Fachgremien
- Mitarbeit in Arbeitskreisen und Diskussionsforen der Jugendhilfe
- Teilnahme an Fortbildungen
- Vernetzung mit Einrichtungen der psychosozialen und medizinischen Versorgung
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit systemischen Fachkräften in freier Praxis
- Besuch von Fachtagungen und Austausch mit anderen Einrichtungen
- Kontinuierliche Fallbegleitung und Controlling
- Konzeptentwicklung und -fortschreibung
- Ständige Präsenz durch gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
Hilfeplanung und -umsetzung
- Mitwirkung an der Hilfeplanung
- Teilnahme an/Initiierung von Fachgesprächen und Helferkonferenzen
- Einbeziehung des Klientensystems in die Entwicklung der Hilfe
- Sicherstellung des Einverständnisses aller Beteiligten
- Vorbereitung der Familienmitglieder auf das Hilfeplangespräch
- Erstellen eines Berichtes zum Hilfeplangespräch
- Berichte an die fallführende Stelle werden den Klienten ausgehändigt, um ihnen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben
- Erstellen eines Zeitrasters zur Zielerreichung und Wahrung der Effizienz der Maßnahme
- Grundsätzliche Begrenzung der Hilfe auf einen Zeitraum von max. zwei Jahren
- Transparenz der Organisations- und Entscheidungsprozesse für die Familie
- Motivation und Begleitung der Familien/Klienten zur Eruierung des Sozialraums
- Förderung der Kontaktaufnahme zu Sozialraum, Gemeinwesen und weiteren Helfersystemen
- Abstimmung auf die individuellen Kompetenzen, Bedürfnisse und Zielvorstellungen
- Arbeit mit Subsystemen
- Flexibilität in der Örtlichkeit der Treffen
- Flexibilität in den Arbeitszeiten
- Erreichbarkeit in Krisensituationen
- Bereitstellung sportiver sowie gestalterisch-kreativer Angebote
- Einbindung psychosozialer und medizinischer Einrichtungen