Qualität

Zur Wahrung und regelmäßigen Überprüfung der Qualität unserer Arbeit gewährleisten wir die folgenden Standards:

Unsere freien Mitarbeiter

  • Einsatz von systemischen Fachkräften mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder verwandten Wissenschaften (z.B. Soziologie, Lehramt) sowie abgeschlossener bzw. begonnener Zusatzqualifikation in systemischer Beratung/Therapie
  • Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften aus fachverwandten Berufen für begleitende Hilfen (Erzieher, Heilpädagogen, Logopäden, Ergotherapeuten, Motopäden, Kunstpädagogen)
  • Standardisiertes Bewerbungsverfahren mit Überprüfung der fachlichen Qualifikation und Eignung sowie der formalen Bedingungen (wie Führungs- und Gesundheitszeugnis)
  • Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter durch jeweils eine Führungskraft
  • Kontinuität der Mitarbeiter durch entsprechende Vertragsgestaltung
  • Jährliche Mitarbeitergespräche mit dem Leitungsteam zur Reflexion von Selbst- und Fremdbeurteilung, Kompetenz, Zufriedenheit, persönlicher und beruflicher Entwicklung und Perspektiven
  • Intervision/kollegiale Fachberatung unter Beteiligung der Leitung
  • Fallbezogene Teamsupervision durch externe Supervisoren
  • Teilnahme an Fortbildungen
  • Bereitstellung einer Fachbibliothek und Abonnement von Fachzeitschriften

Das Leitungsteam

  • Supervision des Leitungsteams
  • Organisations- und Personalentwicklung mit Hilfe von externen Beratern
  • Qualitätsdialog mit Jugendämtern, Jugendhilfeträgern und Fachgremien
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Diskussionsforen der Jugendhilfe
  • Teilnahme an Fortbildungen
  • Vernetzung mit Einrichtungen der psychosozialen und medizinischen Versorgung
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit systemischen Fachkräften in freier Praxis
  • Besuch von Fachtagungen und Austausch mit anderen Einrichtungen
  • Kontinuierliche Fallbegleitung und Controlling
  • Konzeptentwicklung und -fortschreibung
  • Ständige Präsenz durch gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit

Hilfeplanung und -umsetzung

  • Mitwirkung an der Hilfeplanung
  • Teilnahme an/Initiierung von Fachgesprächen und Helferkonferenzen
  • Einbeziehung des Klientensystems in die Entwicklung der Hilfe
  • Sicherstellung des Einverständnisses aller Beteiligten
  • Vorbereitung der Familienmitglieder auf das Hilfeplangespräch
  • Erstellen eines Berichtes zum Hilfeplangespräch
  • Berichte an die fallführende Stelle werden den Klienten ausgehändigt, um ihnen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben
  • Erstellen eines Zeitrasters zur Zielerreichung und Wahrung der Effizienz der Maßnahme
  • Grundsätzliche Begrenzung der Hilfe auf einen Zeitraum von max. zwei Jahren
  • Transparenz der Organisations- und Entscheidungsprozesse für die Familie
  • Motivation und Begleitung der Familien/Klienten zur Eruierung des Sozialraums
  • Förderung der Kontaktaufnahme zu Sozialraum, Gemeinwesen und weiteren Helfersystemen
  • Abstimmung auf die individuellen Kompetenzen, Bedürfnisse und Zielvorstellungen
  • Arbeit mit Subsystemen
  • Flexibilität in der Örtlichkeit der Treffen
  • Flexibilität in den Arbeitszeiten
  • Erreichbarkeit in Krisensituationen
  • Bereitstellung sportiver sowie gestalterisch-kreativer Angebote
  • Einbindung psychosozialer und medizinischer Einrichtungen