Eingliederungshilfen

Nach § 35a SGB VIII (ambulant)

Wir bieten Kindern und Jugendlichen, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, wodurch eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingetreten oder zu erwarten ist, ambulant begleitende Hilfen durch heilpädagogisch und therapeutisch entsprechend geschulte Fachkräfte.

Diese Hilfeform erfolgt grundsätzlich in Kooperation mit einem Arzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.